Sozialstation Sinsheim
Stehen Sie vor der Situation eine Pflegebedürftige Person zu Hause betreuen? Die Sozialstation Sinsheim hilft Ihnen weiter. Neben die Angebote im Pflegebereich gehört die Familienhilfe und die Informations-, Anlauf und Vermittlungsstelle Sinsheim (IAV).
Sie ist eine Einrichtung der evangelischen und katholischen Kirchengemeinden im Raum Sinsheim und wird auch von unserer Kirchengemeinde über den Diakoniefond (früher »Krankenpflegeverein«) finanziell unterstützt.
Die Sozialsstation übernimmt auch in unserer Gemeinde viele soziale Aufgaben, die nicht von der Kranken- oder Pflegeversicherung finanziert werden. Wenn Sie Mitglied im Diakoniefond unserer Kirchengemeinde werden, unterstützen Sie unsere Sozialstation bei der Bereitstellung dieser Hilfen und Sie erhalten Preisnachlässe für nicht von Kranken- oder Pflegeversicherung abgedeckte Leistungen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt
Flyer der Sozialstation + Beitrittserklärung als PDF-Datei:
Beratungsstelle des Kirchenbezirks
Die Psychologische Beratungsstelle Sinsheim ist eine Einrichtung des evangelischen Kirchenbezirks, die allen zur Verfügung steht, die ein Gespräch über persönliche Fragen oder Unterstützung bei der Lösung ihrer Probleme suchen.
- Erziehungs - und Jugendberatung
- Paar- und Lebensberatung- und Lebensberatung
- Supervision- und Praxisberatung
- Prävention und Öffentlichkeitsarbeit
Die Hilfe wird allen Ratsuchenden unabhängig von der Konfession gewährt. Die Erziehungsberatung ist kostenlos; bei Gesprächen im Rahmen der Lebensberatung wird ein nach Einkommen gestaffelter Kostenbeitrag erhoben.
Diakonisches Werk Sinsheim
Über Beratungsangebot des Diak. Werkes können Sie sich hier informieren.
Feuerwehrseelsorgeteam
Das Feuerwehr-Seelsorge-Team (FST) bietet Notfallseelsorge als Dienst am Menschen in Notfällen, Krisensituationen und in kritischen Ereignissen an. Das FST hat zum Ziel, Menschen in einem Notfall zu helfen, in dem es soziale Unterstützung anbietet, psychosoziale Betreuung ermöglicht und spezifisch-professionelle Hilfe vermittelt. Als »psychische Erste Hilfe« wendet sich das Angebot des FST an primär betroffene Menschen (vom Ereignis unmittelbar betroffene Personen, also Opfer und Verletzte), an sekundär betroffene Menschen (vom Ereignis am Einsatzort mittelbar betroffene Personen wie Unverletzte, Angehörige, Rettungsdienstkräfte, Feuerwehrangehörige, Exekutivbeamte, Zeugen, Ersthelfer u.a.) sowie an tertiär betroffene Menschen (Personen, die nicht am Einsatzort waren, aber durch die Nachricht vom Ereignis betroffen sind, also Angehörige und Freunde der Opfer, Nachbarn, Kollegen u.a.). Das FST wird von den Einsatzkräften über die Rettungsleitstelle alarmiert.